Anleger der BodenWert Immobilien AG werden aufgefordert, einer Änderung der Anleihebedingungen zuzustimmen. Sie sollen der Gesellschaft ihre Forderungen auf Rückzahlung und Zinszahlung bis zum 31. Dezember 2024 stunden. Die gestundeten Tilgungen sollen nicht verzinst werden, ein Forderungsverzicht der Anleger sei aber auch nicht vorgesehen, heißt es in einem Schreiben an die Anleger. Die Anleger sollen nun bis zum 21. Juli 2023 entscheiden, ob die den Änderungen der Anleihe zustimmen.
Die Anleger konnten über die Inhaberschuldverschreibung Immobilien Festzins bei der Bodenwert Immobilien AG investieren. In Abhängigkeit von der Laufzeit sollten sie Zinsen von mindestens 7,5 Prozent erhalten. Das Geld der Anleger floss in Immobilienprojekte der KALO Holding GmbH, die auch 60 Prozent der Anteile an der Bodenwert Immobilien AG hält.
Die KALO Holding steckt nun in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten und konnte die von der Bodenwert Immobilien AG gewährten Darlehen nicht wie vereinbart zum 30. Juni 2023 zurückzahlen. Die beiden Gesellschaften haben sich darauf verständigt, die ausstehenden Zahlungen bis Ende 2024 zu stunden. Das trifft auch die Anleger der Anleihe, die ihre Forderungen nun ebenfalls bis zum 31.12.2024 stunden sollen.
Wie die Bodenwert Immobilien AG weiter mitteilt, erhält sie von der Kalo Holding als Sicherheit die Grundschulden an zwei Immobilien. Dies soll auch dazu dienen, Forderungen der Gläubiger zu bedienen. „Das ist allerdings dünnes Eis“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. „Wenn die KALO Holding sich nicht wieder erholt und Insolvenz anmelden muss, könnte ein Insolvenzverwalter die Grundschulden anfechten.“
Das Geld der Anleger der Bodenwert Immobilien AG steht im Feuer. Ihnen drohen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. Sollte die KALO Holding Insolvenz anmelden müssen, könnte das auch die Insolvenz der Bodenwert Immobilien AG nach sich ziehen. In einem möglichen Insolvenzerfahren, könnten die Anleger leer ausgehen, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden. „Allerdings sind Nachrangklauseln häufig nicht wirksam vereinbart worden. Das gilt es zu prüfen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Zudem kann auch geprüft werden, ob die Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen können. Ansprüche können bspw. entstanden sein, wenn die Anleger nicht ordnungsgemäß über ihre Risiken aufgeklärt wurden.
Das Landgericht München hat die Bodenwert AG mit inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 3. April 2020 schon wegen irreführender Werbung für riskante Kapitalanlagen in Immobilien verurteilt und damit einer Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben (Az.: 3 HK O 18253/18). Das Gericht stellte u.a. fest, dass die Werbung den falschen Eindruck erwecke, dass die Anleger für ihr Geld eine dingliche Sicherheit erhielten und im Insolvenzfall auf das Grundstück zugreifen könnten, was aber tatsächlich nicht der Fall ist.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Bodenwert Immobilien AG gern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht